ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DIE LOGISTIKMACHER GmbH
Stand Januar 2026
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen DIE LOGISTIKMACHER GmbH, Ulrich-von-Stein-Straße
14, 93336 Altmannstein (nachfolgend „DLM”) und ihren Auftraggebern (nachfolgend
„Kunde”).
1.2 DLM erbringt Leistungen sowohl für Unternehmen, juristische Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend
„Geschäftskunden”) als auch für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend
„Verbraucher”).
1.3 Für Verbraucher gelten die besonderen Regelungen in § 11 dieser AGB. Im Übrigen
gelten diese AGB auch für Verbraucher, soweit die Regelungen nicht gegen
zwingendes Verbraucherrecht verstoßen.
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
DLM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 LEISTUNGSUMFANG UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 DLM erbringt hochqualifizierte Dienstleistungen in den Bereichen:
a. Beratungs- und Analyseleistungen
▪ Strategieberatung
▪ Prozessanalyse und ‑optimierung
▪ Organisationsberatung
▪ Logistikberatung
▪ u.a.
b. Projekt- und Interim-Managementleistungen
▪ Projektleitung- und ‑steuerung
▪ Interim-Management
▪ Change-Management
▪ Implementierungsunterstützung
▪ u.a.
c. Personaldienstleistungen
▪ Personalberatung und Recruiting-Strategien
▪ Unterstützung bei Kandidatensuche
▪ Assessment und Eignungsdiagnostik
▪ Personalvermittlung (soweit gesetzlich zulässig)
▪ u.a.
d. Immobilienbezogenen Beratungsleistungen
▪ Standortanalyse und ‑bewertung
▪ Beratung zu Logistikimmobilien
▪ Flächenoptimierung
▪ Immobilienvermittlung (sofern Maklererlaubnis vorhanden)
▪ u.a.
e. sonstige Unterstützungsleistungen
▪ fachliche Expertise
▪ Schulungen und Workshops
▪ Dokumentation und Reporting
▪ u.a.
2.2 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige schriftliche Vertrag oder die
schriftliche Auftragsbestätigung von DLM, in der Leistungsumfang, Termine,
Vergütungsmodalitäten und besondere Bedingungen (z.B. Gewährleistung bei
Personalvermittlung, Provisionsregelungen bei Immobilienvermittlung u.a.)
verbindlich festgelegt werden. DLM ist berechtigt, zur Leistungserbringung
qualifizierte Partner und Subunternehmer einzusetzen.
2.3 Angebote von DLM sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform und
führen zu entsprechenden Anpassungen der Vergütung und Termine.
§ 3 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag oder der
Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf
Basis von Tagessätzen oder Stundensätzen im 15-Minuten-Takt.
3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
3.3 Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
3.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
3.5 DLM ist bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung von
mindestens 5 Werktagen berechtigt:
Vom Vertrag zurückzutreten
Die weitere Leistungserbringung einzustellen
Bereits erbrachte Leistungen zurückzuhalten
Sicherheitsleistungen zu verlangen
Bei geringfügigem Zahlungsverzug (weniger als 10% der fälligen Summe oder
weniger als 500 EUR) ist eine Leistungseinstellung nur zulässig, wenn der Verzug
länger als 14 Tage andauert. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann DLM auch ohne
erneute Mahnung die Leistung einstellen, wenn der Kunde hierauf bei der ersten
Mahnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
3.6 Aufrechnungen des Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, DLM alle für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Organe für die erforderliche
Zusammenarbeit zur Verfügung stehen und entsprechende Weisungen erhalten.
4.3 Änderungen der Verhältnisse oder Umstände, die für die Leistungserbringung
relevant sind, sind DLM unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.4 Der Kunde prüft Berichte, Zwischenergebnisse und Auftragsbestätigungen
unverzüglich nach Erhalt und teilt Korrekturen oder Einwände binnen fünf Werktagen
schriftlich mit. Anderenfalls gelten diese als genehmigt.
4.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach,
ist DLM berechtigt:
Nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten
Die Leistungserbringung entsprechend zu verzögern
Zusätzliche Vergütung für Mehraufwand zu verlangen
§ 5 TERMINE UND FRISTEN
5.1 Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich
als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf,
krankheitsbedingte Ausfälle oder andere außerhalb des Einflussbereichs von DLM
liegende Umstände führen zu einer entsprechenden Verlängerung der
Leistungsfristen.
5.3 Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des
Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen DLM zur Verlängerung der Fristen
und zur Berechnung zusätzlicher Vergütung.
§ 6 KÜNDIGUNG
6.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Wesentlichen Änderungen der Geschäftsgrundlage
6.2 DLM ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, wenn der
Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung nicht nachkommt.
6.3 Bei Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund oder bei Kündigung
durch DLM aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ist DLM berechtigt, die
gesamte vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
6.4 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall nach den vereinbarten Sätzen zu
vergüten.
Wesentlichen Verletzungen der Vertragspflichten trotz Abmahnung
Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 7 NUTZUNGSRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM
7.1 DLM räumt dem Kunden an den projektspezifisch erstellten Arbeitsergebnissen ein
einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke ein.
Dieses Nutzungsrecht entsteht mit vollständiger Bezahlung der Vergütung.
7.2 Umfassende oder ausschließliche Nutzungsrechte werden nur gegen gesonderte
Vergütung eingeräumt.
7.3 Allgemeine Methoden, Konzepte, Templates, Tools und Know-how von DLM oder
deren Partnern bleiben im ausschließlichen Eigentum von DLM bzw. deren Partnern
und dürfen vom Kunden nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen genutzt
werden.
7.4 Die Weitergabe von Unterlagen, Berichten oder sonstigen Arbeitsergebnissen an
Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DLM gestattet.
7.5 Bei Zahlungsverzug oder Vertragsverletzungen ist DLM berechtigt, die
Nutzungsrechte zu widerrufen und die Herausgabe aller Unterlagen zu verlangen.
§ 8 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung aller
vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt
werden.
8.2 DLM ist berechtigt, anonymisierte Daten und Erkenntnisse aus den Projekten für
eigene Zwecke, Publikationen und Referenzen zu nutzen, soweit keine Rückschlüsse
auf den Kunden möglich sind.
8.3 DLM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung
und in Übereinstimmung mit der DSGVO. Einzelheiten regelt die
Datenschutzerklärung von DLM.
8.4 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Kundenauftrag wird eine
separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.
§ 9 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
9.1 DLM haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie
für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DLM nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach
auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung von DLM ist der Höhe nach wie folgt beschränkt:
- Für Sachschäden: 500.000 EUR pro Schadensfall
- Für Vermögensschäden: Das Zweifache der jeweiligen Auftragssumme,
mindestens jedoch 50.000 EUR und höchstens 2.000.000 EUR pro Schadensfall.
9.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn,
Produktionsausfälle oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9.5 Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und
des Schädigers, spätestens jedoch in drei Jahren ab der schädigenden Handlung.
9.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und
Erfüllungsgehilfen von DLM.
9.7 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach der Art der erbrachten Leistung und dem
Kundenstatus:
- Für Geschäftskunden:
a) Dienstleistungen (Beratung, Interim-Management, Coaching,
Schulungen): Für reine Dienstleistungen gelten keine
Gewährleistungsfristen im engeren Sinne. Schadensersatzansprüche
wegen Pflichtverletzungen verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis von
Schaden und Schädiger.
b) Werkleistungen (Erstellung von Konzepten, Implementierung,
Dokumentationen): Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab
Abnahme der Leistung bzw. ab Kenntnis des Mangels.
c) Personalvermittlungs- und Immobilienvermittlungsleistungen: Es gelten
die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten besonderen Bedingungen,
insbesondere zu Ersatzvermittlung, Rückzahlung von Provisionen,
Provisionshöhe, Provisionsanspruch, Zahlungsmodalitäten und
Alleinauftrag. - Für Verbraucher: Für Verbraucher gilt eine einheitliche Gewährleistungsfrist von
24 Monaten ab Abnahme der Leistung, unabhängig von der Art der Leistung. - Die vorstehenden Fristen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In
diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. - Im Einzelvertrag können abweichende Gewährleistungsfristen vereinbart
werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Im Einzelvertrag kann eine abweichende Gewährleistungsfrist vereinbart werden,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 10 AUFBEWAHRUNG UND HERAUSGABE
10.1 DLM ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Unterlagen und Daten des Kunden für
die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende aufzubewahren.
10.2 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder auf Verlangen des Kunden werden die
Unterlagen DSGVO-konform vernichtet oder zurückgegeben.
10.3 Bei Zahlungsverzug ist DLM berechtigt, die Herausgabe von Unterlagen und
Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
§ 11 BESONDERE REGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER
11.1 Verbraucher haben bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g,
355 BGB. Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher bei Vertragsschluss
gesondert zur Verfügung gestellt.
11.2 Abweichend von § 3.3 beträgt die Zahlungsfrist für Verbraucher 14 Tage nach
Zugang der Rechnung.
11.3 Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Abnahme der
Leistung siehe § 9.7 Nr.2.
11.4 Die Haftungsbeschränkungen in § 9 gelten nicht für Verbraucher, soweit sie gegen
zwingendes Verbraucherrecht verstoßen. Insbesondere haftet DLM gegenüber
Verbrauchern auch für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
11.5 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Die
Gerichtsstandsvereinbarung in § 12.2 gilt nicht für Verbraucher.
11.6 DLM ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
2.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
12.2 Soweit rechtlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus der Geschäftsbeziehung Ingolstadt. DLM ist jedoch berechtigt, den Kunden auch
an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Altmannstein.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
am nächsten kommt.
12.5 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor
ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen
zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach
Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. DLM wird den Kunden
in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der
Sechswochenfrist gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der
Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien sind dann jedoch
berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.