AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DIE LOGISTIKMACHER GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen ** DIE LOGISTIKMACHER GmbH** (im Folgenden: „DIE LOGISTIKMACHER“) und dem Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde“).
1.2 Das Angebot von DIE LOGISTIKMACHER richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Die AGB von DIE LOGISTIKMACHER gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DIE LOGISTIKMACHER stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
2.1 DIE LOGISTIKMACHER erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Interim- und Projektmanagement.
2.2 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag oder die schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden, in der Leistungsumfang und Vergütung festgelegt werden.
2.3 Aktualisierungen oder Änderungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform und sind als Zusatzvereinbarungen zu behandeln.
3. Vergütung und Fälligkeit
3.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung im halbstündigen Takt.
3.2 Die Vergütung wird mit der Erbringung der jeweiligen Leistung fällig. Die Rechnung wird unverzüglich nach Leistungserbringung oder bei längerfristigen Projekten monatlich gestellt.
3.3 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
3.5 DIE LOGISTIKMACHER ist berechtigt, die Arbeit einzustellen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt DIE LOGISTIKMACHER alle relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Änderungen oder relevante Umstände sind DIE LOGISTIKMACHER unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Der Kunde prüft Berichte und Auftragsbestätigungen unverzüglich und meldet Korrekturen schriftlich.
5. Leistungszeit, Verzögerungen und Höhere Gewalt
5.1 Fixtermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
5.2 Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt oder der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitern können zu angemessenen Terminverschiebungen führen.
5.3 DIE LOGISTIKMACHER haftet nicht für Verzögerungen, die durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von DIE LOGISTIKMACHER liegen.
6. Kündigung
6.1 Der Kunde kann den Vertrag kündigen, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden können. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6.2 Bei Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach der gültigen Preisliste berechnet.
6.3 DIE LOGISTIKMACHER kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt.
7. Nutzungsrechte an Unterlagen und digitalen Inhalten
7.1 DIE LOGISTIKMACHER räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf 6 Monate begrenztes Nutzungsrecht für bereitgestellte Inhalte ein.
7.2 Die Weitergabe von Unterlagen an Dritte ist nur mit Zustimmung von DIE LOGISTIKMACHER gestattet.
7.3 Kommt kein Vertrag zustande, sind digitale und physische Unterlagen zurückzugeben bzw. zu löschen
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
8.2 DIE LOGISTIKMACHER darf anonymisierte Daten für Publikationen nutzen, sofern keine direkten Rückschlüsse auf den Kunden möglich sind.
8.3 DIE LOGISTIKMACHER verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen.
9. Haftung
9.1 DIE LOGISTIKMACHER haftet unbeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden sowie für Personenschäden.
9.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftung von DIE LOGISTIKMACHER ist der Höhe nach wie folgt beschränkt:
· Für Sachschäden: 500.000 EUR pro Schadensfall, maximal 1 Million EUR pro Vertrag.
· Für Vermögensschäden: 10 % der Gesamtvergütung, maximal 500.000 EUR.
9.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden (z. B. Produktionsausfälle, Folgeschäden, entgangene Gewinne) ist – mit Ausnahme der Fälle nach Ziff. 9.1 – ausgeschlossen.
9.5 Keine Haftung besteht für Fehler in Planung, Umsetzung oder Entscheidung, die durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden. Ebenso haftet DIE LOGISTIKMACHER nicht für daraus resultierende Schäden oder Verzögerungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ingolstadt.
Stand: 17. März 2025